Traffic Solutions Verkehrstechnik
Inhaber: Yasar Ilgin  |  Rauhutstraße 6, 41836 Hückelhoven
Tel.: 0174 3384102  |  E-Mail: [email protected]

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Traffic Solutions Verkehrstechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 – Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Verkehrstechnik und Verkehrsabsicherung. Dazu zählen insbesondere:

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftragsschreiben. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 – Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsannahme oder Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Angebot.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 – Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen.

(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 – Ausführung und Termine

(1) Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen, Witterungseinflüsse oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugang rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 6 – Genehmigungen und behördliche Auflagen

(1) Sofern im Rahmen des Auftrags behördliche Genehmigungen einzuholen sind, beauftragt der Auftragnehmer dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Genehmigung benötigten Unterlagen (z. B. Baupläne, Grundstücksdaten) vollständig und rechtzeitig bereitgestellt werden.

(3) Für Verzögerungen oder Ablehnungen durch Behörden sowie daraus entstehende Mehrkosten haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese nicht auf seinem Verschulden beruhen.

§ 7 – Abnahme

(1) Erbrachte Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich begründete Einwände erhebt.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Entsprechende Vorbehalte sind schriftlich zu erklären.

§ 8 – Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsmäßige Ausführung seiner Leistungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 9 – Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden.

§ 10 – Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 – Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weiteres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

§ 13 – Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.